INFO & SERVICE

Sie benötigen:

  • Teilung von Flurstücken
  • Sonderungen

  • Grenzuntersuchungen
  • Grenzwiederherstellungen


Dank unseres Online-Anschlusses an das Kataster- und Vermessungsamt sind wir hierzu der richtige Ansprechpartner. Die angefragten Daten stellen wir Ihnen gerne auch in digitaler Form zu, z.B. auch per E-Mail.

AUSKÜNFTE AUS DEM LIEGEN­SCHAFTS­KATASTER

Wir sind verpflichtet nach Vermessungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalens abzurechnen. Die Gebühren sind identisch mit denen des Katasteramtes. Fragen Sie direkt bei uns Ihre Auskünfte an.