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Dank unseres Online-Anschlusses an das Kataster- und Vermessungsamt sind wir hierzu der richtige Ansprechpartner. Die angefragten Daten stellen wir Ihnen gerne auch in digitaler Form zu, z.B. auch per E-Mail.
AUSKÜNFTE AUS DEM LIEGENSCHAFTSKATASTER
Wir sind verpflichtet nach Vermessungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalens abzurechnen. Die Gebühren sind identisch mit denen des Katasteramtes. Fragen Sie direkt bei uns Ihre Auskünfte an.