GRUNDSTÜCKS­VERMESS­UNGEN, BAU­VERMESS­UNGEN – FÜR PRIVATE BAUHERREN

Sie möchten ein Eigenheim bauen und benötigen einen amtlichen Lageplan zum Bauantrag? Sie wissen nicht wo Ihre Grundstücksgrenze verläuft? Sie möchten ein Grundstück teilen?

Wir beraten Sie gerne bei allen grundstücksrelevanten Fragen und begleiten Sie rund um Ihr Bauvorhaben. Mit den Vermessungen und dem Einsatz moderner Messtechnik schaffen wir die Grundlage, auf der punktgenau geplant und gebaut wird.

FRAGEN SIE UNS –
WIR HELFEN IHNEN GERNE WEITER

Sie wünschen eine persönliche Beratung? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir freuen uns auf Sie!

VERKEHRSWERT­GUTACHTEN IN STEUER­ANGELEGEN­HEITEN –
FÜR PRIVATE BAUHERREN

Sie benötigen ein Verkehrswertgutachten für die richtige Festsetzung Ihrer Steuer?

Wir beraten Sie gerne bei allen grundstücksrelevanten Problemen und Fragen nach dem Verkehrswert Ihrer Immobilien.

ANGEBOTE UND DIENSTLEISTUNGEN –
FÜR PRIVATE BAUHERREN

GRUNDSTÜCKS­VERMESSUNG

  • Teilung von Flurstücken

  • Sonderungen

  • Grenzuntersuchungen
  • Grenzwiederherstellungen
  • Feststellung von Grundstücksgrenzen
  • freiwillige Umlegung
  • Flurbereinigungsvermessungen
  • Neuvermessungen

GEBÄUDE-VERMESSUNGEN

  • amtlicher Lageplan zum Bauantrag
  • Grobabsteckung (Absteckung der Baugrube)
  • Feinabsteckung (Absteckung des Objektes auf ein Schnurgerüst)
  • Sockelabnahme
  • Gebäudeeinmessungen gem. § 16 Absatz 2 und 3 VermKatG
  • Grenzbescheinigungen
  • Fassadenaufnahme
  • Baubestandsaufnahme

GUTACHTEN

  • Verkehrswertgutachten und gutachterliche Stellungnahmen
  • Gutachten für den Kauf bzw. Verkauf von Immobilien
  • allgemeine Vermögensübersichten
  • Gutachten für die Entnahme von Betriebsvermögen (für das Finanzamt)
  • Wertermittlungen bebauter und unbebauter Grundstücke
  • Wertermittlungen von Rechten an Grundstücken
  • Gutachten für Banken und Kreditinstitute
  • Gutachten für Auseinandersetzungen bei Scheidung
  • Wertermittlungen von Grundstücksbelastungen
  • Wertermittlungen von Wohnungs- und Teileigentum
  • Gerichtsgutachten
  • Ermittlung von Grundstücksmarktanalysen

ZU HOHE STEUERBESCHEIDE –
IN ERBSCHAFTS­SACHEN

Ca. 50 Prozent der Steuerbescheide in Erbschaftssachen sind zu hoch!

Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie und wird vom Finanzamt nach einem pauschalen Berechnungsverfahren ermittelt. Wertmindernde Faktoren werden bei diesem vereinfachten Berechnungsschema nicht berücksichtigt.

Wir empfehlen die Prüfung der Grundbesitzfeststellung des Finanzamtes durch ein Verkehrswertgutachten. Gerne beraten wir Sie!

Alles Wichtige finden Sie in der folgenden Datei.

REFORM DER GRUNDSTEUER

Alles Wichtige finden Sie in der folgenden Datei.