Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) :

Dipl.-Ing. Hans R. Behr
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Mitglied der Ingenieurkammer Bau NW
Flesgentor 22
46483 Wesel

Geltungsbereich:

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website Vermessungsbüro Behr

Rechtlicher Hintergrund:

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet bestimmte Anbieter von Produkten und Dienstleistungen zur Umsetzung von Barrierefreiheitsanforderungen.
Als Vermessungsbüro in Wesel erbringen wir Dienstleistungen zur Erfassung, Auswertung und Darstellung von Geodaten, insbesondere im Rahmen von Grundstücksvermessungen, Bauvorhaben und der amtlichen Katastervermessung. Grundsätzlich bieten wir diese Dienstleistungen regional an – in Ausnahmefällen können wir jedoch auch Nordrhein-Westfalen weit aktiv werden. Unsere Dienstleistungen richten sich an Unternehmen und private Bauherren und Grundstückseigentümer.
Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro (sog. Kleinstunternehmen) sind gemäß § 3 BFSG von dieser Verpflichtung für ihre Dienstleistungen ausgenommen. Das Vermessungsbüro Behr fällt unter diese Ausnahmeregelung.
Unabhängig von der gesetzlichen Ausnahme sind wir jedoch bestrebt, die Barrierefreiheit unserer Website im Zuge künftiger technischer Änderungen und Überarbeitungen freiwillig und soweit wirtschaftlich zumutbar zu verbessern, um ein möglichst optimales Benutzererlebnis für alle Nutzerinnen und Nutzer zu ermöglichen.

Rückmeldung und Kontakt:

Sollten Ihnen Barrieren auffallen oder sollten Sie Unterstützung bei der Nutzung unserer Website benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter:
E-Mail: Vermessungsbüro Behr
Telefon: +49 (0) 281 / 1 64 54 16
Wir prüfen Ihre Hinweise und bemühen uns, diese bei künftigen Anpassungen zu berücksichtigen.

Stand dieser Erklärung:

Diese Erklärung wurde erstellt am 25.08.25 und zuletzt überprüft am 28.08.25.